Studium und Spitzensport
Einen Studienplatz am Studienort zu bekommen, der den Wünschen der Athletinnen und Athleten entspricht, ist nicht immer einfach. In Nordrhein-Westfalen gibt es in den meisten Studienfächern eine Profilquote für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die es ihnen ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern eine Zulassung zu erhalten.
Partnerhochschulen des Leistungssports
Es gibt bundesweit ca. 180 Partnerhochschulen der Olympiastützpunkte und mehr als 100 Hochschulen, die das Label "Partnerhochschulen des Spitzensports" tragen, das vom Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh) in Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vergeben wird. Die NRW-Partnerhochschulen des Leistungssports finden Sie hier.
Besondere Bestimmungen für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler
Eine Vielzahl von Universitäten und Hochschulen in NRW haben in ihren Satzungen besondere Regelungen für Leistungssportlerinnen und -sportler getroffen, um Leistungssport und Studium parallel zu ermöglichen, wie beispielsweise
- die Vergabe von Stipendien, die die Zulassung zum Studium für zahlreiche Studiengänge vereinfachen,
- die Festlegung einer Profilquote und
- die Abstimmung der Studien- und Prüfungstermine mit den leistungssportlichen Terminen.
Voraussetzung für die „Anwendung“ der Profilquote
- Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs-, Teamsport-, oder Nachwuchskader,
- in der Hochschulsatzung ist eine entsprechende Profilquote vorgesehen (das ist bei den meisten Hochschulen der Fall) und
- die Zulassung zu dem erwünschten Studienfach wird allein durch die Hochschule entschieden.
Zusätzlich vergibt die Stiftung für Hochschulzulassung die Studienplätze des ersten Fachsemesters der in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengänge, soweit sie nicht von den Hochschulen vergeben werden. Dieses sind die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin.
Ansprechperson in der Staatskanzlei
Kathrin Seegers
Tel.: 0211 / 837-1499