Zielsetzung
Jede Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal im Schuljahr die Möglichkeit erhalten, an einem der angebotenen Schulsportwettkämpfe teilzunehmen.
Die Wettkämpfe sollen auch Möglichkeiten zur Talentsuche und -förderung im Bereich des Schulsports eröffnen. Dies gilt insbesondere für die Wettkämpfe der Wettkampfklasse IV und der Wettkampfklasse V (Grundschule) mit dem Ziel der Entwicklung einer motorischen Vielseitigkeit.
Mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Sportfachverbände mit den Schulen weiterzuentwickeln und den Sporttalenten in den Schulen weitere Wettkampfangebote zu unterbreiten, können die zuständigen Landesfachverbände von nicht im Wettkampfbereich A angebotenen Sportarten Wettkämpfe für Schülerinnen und Schüler veranstalten.
Die Schulsportwettkämpfe sollen auch dazu beitragen, dass gemeinsame Initiativen von Schulen und Sportvereinen im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports weiter ausgebaut werden, sich landesweit Partnerschaften bilden und die Schülerinnen und Schüler zu einer sportlichen Freizeitgestaltung in Schule und Sportverein motiviert werden. Die Partnerschaft zwischen Schulsport und Vereinssport im Rahmen der Schulsportwettkämpfe soll nicht nur bei der Organisation von Wettkämpfen gepflegt werden, sondern auch auf dem Sektor des Einsatzes von Unparteiischen. Die Unparteiischen, die bei Wettkämpfen tätig sind, werden daher in Abstimmung mit den Ausschüssen für den Schulsport und den Landesfachverbänden eingesetzt.