Unterrichtsbefreiung & Dienstreisegenehmigung
Für aktiv sowie als Unparteiische teilnehmende Schülerinnen und Schüler soll für die Teilnahme an den in dieser Ausschreibung aufgeführten Schulsportwettkämpfen eine Befreiung vom Unterricht erfolgen, sofern nicht wichtige Gründe entgegenstehen.[1]
Für Lehrkräfte der teilnehmenden Schulen, einschließlich der Lehrkräfte aus dem Förderschulbereich, die per Abordnung im gemeinsamen Lernen in Regelschulen unterrichten, gelten die Schulsportwettkämpfe, die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbes Jugend trainiert für Olympia & Paralympics sowie die Schulweltmeisterschaften der International School Sport Federation (ISF) als dienstliche Veranstaltungen.[2] Die Dienstreisegenehmigungen sollen erteilt werden, sofern nicht wichtige Gründe entgegenstehen.
Die Begleitung der Schulmannschaften soll unter pädagogischen Gesichtspunkten grundsätzlich durch Lehrkräfte der entsendenden Schulen erfolgen. Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen können andere Personen (Vereinstrainerinnen bzw. -trainer, Eltern usw.) durch die entsprechenden Schulen schriftlich mit der Betreuung der Mannschaften beauftragt werden. Auf Verlangen des Schiedsgerichtes ist diesem das Schreiben der Schule vorzulegen.
[1] Diese Regelung gilt auch für Sporthelferinnen und Sporthelfer.
[2] Diese Regelung gilt für Lehrkräfte, die eine Betreuungs-, Schiedsrichter- oder Kampfrichterfunktion wahrnehmen, im Schiedsgericht oder in der Wettkampfleitung eingesetzt sind und/oder die zur Planung und Koordination der Wettkämpfe an Tagungen und Planungstreffen teilnehmen.