Antragsverfahren

Die Anträge zur Förderung der jeweiligen Maßnahme/Variante werden – wie bisher - im Online-Verfahren durch die zur Antragstellung berechtigte Leitung des Landesleistungsstützpunktes an den Landessportbund NRW gerichtet. Rechtzeitig vor Beginn des Antragszeitraums bekommen die Stützpunkte das zur Verfügung stehende Budget mitgeteilt. In einem angemessenen Zeitraum können jeweils zu Beginn eines jeden Schuljahres Förderanträge gestellt werden. Die kooperierende(n) Schule(n) bestätigt/bestätigen den Antrag. Ein Wechsel der Varianten während eines Schuljahres ist nicht möglich.

Eine erste Plausibilitätsprüfung der Anträge erfolgt durch die regional zuständigen Ausschüsse für den Schulsport, die Befürwortung dieser obliegt der Landesstelle Nachwuchsförderung bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Fördergelder werden nach der Förderentscheidung durch den Landessportbund Nordrhein-Westfalen an die Leitungen der Landesleistungsstützpunkte ausgezahlt. Dieser leitet die Fördergelder an die Leitungen der Maßnahme weiter.